1. Geltung der Bedingungen
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Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
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Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss
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In Prospekten, Anzeigen, Preislisten usw. enthaltene Angebote sind - insbesondere bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. Muster, Abbildungen usw. und sämtliche Angaben über Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage oder an die im Angebot angegebenen Fristen gebunden.
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Wir bitten Sie höflich, uns ihre telefonischen Bestellungen, wenn immer möglich während der Geschäftszeit (Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:15 - 17:00 Uhr) zu erteilen. Für Notfälle ausserhalb derselben stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.
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Um Fehllieferungen zu vermeiden, bitten wir Sie, bei Bestellungen folgende Positionen anzugeben: Artikelnummer, Beschreibung des Produktes, Packungsgrösse, Stückzahl.
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Sämtliche Aufträge bedürfen regelmässig zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Käufer ist vier Wochen an seine Offerte gebunden.
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Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
3. Preise, Preisänderungen
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Die angegebenen Preise verstehen sich rein netto in CHF, ab Rupperswil (exklusive Mehrwertsteuer).
Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. -
Für Lieferungen unter CHF 200.-- verrechnen wir eine Pauschale für Porto und Verpackung von CHF 14.--; für Lieferungen unter CHF 100.-- zusätzlich einen Kleinmengenzuschlag von CHF 8.--.
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Für jede Lieferung mit Trockeneis werden Zusatzkosten in der Höhe von CHF 38.-- berechnet.
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Für Express-Sendungen, Nachnahmen, Lieferungen am Bestelltag bzw. ausserhalb der regulären Arbeitszeit, usw. werden die entsprechenden Mehrkosten verrechnet.
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Unsere Pharmaprodukte werden grundsätzlich temperaturkontrolliert verschickt. Für Lieferungen von Pharmaprodukten mit einem Bestellwert von weniger als CHF 1'000.-- verrechnen wir Zusatzkosten in der Höhe von CHF 40.--
4. Lieferzeiten
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Wir bemühen uns, die angegebenen Termine einzuhalten. Normale Lieferungen werden von Montag bis Freitag; dringende Lieferungen umgehend versandt. Erfüllungsort bleibt in jedem Fall Rupperswil.
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Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - haben wir - auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen - nicht zu vertreten. Diese Verzögerungen berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn wir uns bereits im Verzug befinden.
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Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
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Geraten wir in Verzug, kann der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von sechs Wochen vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei uns.
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Wir sind zu Teillieferungen sowie zu entsprechender Berechnung jederzeit berechtigt.
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Rücksendungen von Waren dürfen nur mit unserem Einverständnis vorgenommen werden. Von uns genehmigte Rücksendungen werden mit einem Abzug von 15% des Verkaufspreises gutgeschrieben (Ausnahmen vorbehalten).
5. Gefahrübergang
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Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Waren auf den Käufer über. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers.
6. Gewährleistung und Untersuchungspflicht
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Angaben in Prospekten, Preislisten und sonstigem dem Käufer von uns überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
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Verbrauchsmaterialen / Diagnostika
Defekte Reagenzien werden nach Bestätigung unserer Abteilung Qualitätskontrolle ersetzt. -
Geräte
Apparate und Programme werden vor der Auslieferung getestet und kontrolliert. Sollten trotzdem Mängel auftreten, gewähren wir Ihnen auf alle Neugeräte eine Garantie von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Während dieser Zeit reparieren wir fabrikationsbedingte oder durch Materialfehler verursachte Mängel kostenlos oder ersetzen nach unserer Wahl die entsprechenden Geräte. -
Nicht unter die Garantie fallen: allgemeine Abnützungen, Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Käufer oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind.
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Unbeschadet seiner etwaigen Gewährleistungsrechte ist der Käufer verpflichtet, auch einen mit unerheblichen Mängeln behafteten Liefergegenstand anzunehmen.
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Lieferungen sind nach Erhalt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche zu kontrollieren. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
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Wir leisten für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen im gleichen Umfang Gewähr wie für den ursprünglichen Liefergegenstand.
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Wir stehen dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung der Erzeugnisse zu Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann nach Massgabe von Ziff. 7, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
7. Schadenersatz und Haftungsbeschränkung
- Wir haften auf Schadenersatz
- für schuldhaft verursachte Schäden für Leib, Leben und Gesundheit;
- soweit wir eine Garantie für eine besondere Beschaffenheit des Liefer- oder Leistungsgegenstandes, unsere Fähigkeit, ihn zu beschaffen oder eine sonstige Garantie übernommen haben und aus der Nichterfüllung einer solchen Garantie ein Schaden entsteht;
- für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursacht werden;
- statt der ganzen Leistung für schuldhafte Schlechtlieferungen oder -leistungen bei erheblichen Pflichtverletzungen;
- bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch unter Beschränkung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden;
nach den Bestimmungen des Heilmittelgesetzes, des Produkthaftpflichtgesetzes und etwaigen anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften;- statt der Leistung wegen der schuldhaften Verletzung von Nebenpflichten, wenn die Leistung dem Käufer nicht mehr zuzumuten ist oder die Lieferung oder Leistung von uns unmöglich ist.
- Ist keine der Fallgruppen aus Ziff. 7. erfüllt, ist die Schadenersatzpflicht im gesetzlich maximalen Umfang wegbedungen.
- Der Käufer ist verpflichtet, im Schadenfall seiner Schadenminderungspflicht nachzukommen.
8. Eigentumsvorbehalt
9. Zahlung
- Alle Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist befindet sich der Käufer ohne die Ansetzung einer Nachfrist in Verzug.
- Für jede Mahnung verrechnen wir für die dadurch entstehenden Umtriebe ein Pauschalgebühr von CHF 20.--.
- Wir behalten uns die Ablehnung von Checks und Wechsel ausdrücklich vor.
- Eine Verrechnung seitens des Käufers ist ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand; anwendbares Recht; Teilnichtigkeit